Einmalige Leistungen
Über die Regelbedarfe hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt sowie
die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Näheres können Sie unter Punkt 2 der für den Landkreis Wittenberg gültigen Richtlinie entnehmen.

