Einmalige Leistungen

Über die Regelbedarfe hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,

  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt sowie

  • die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Näheres können Sie unter Punkt 2 der für den Landkreis Wittenberg gültigen Richtlinie entnehmen.