Kosten für Unterkunft und Warmwasser

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.

 

Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

 

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Landkreis Wittenberg die Übernahme der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung zugesichert hat. Die Zusicherung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Mitarbeiter. Die Zusicherung erfolgt, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,

  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder

  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Näheres zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung regelt die für den Landkreis Landkreis Wittenberg gültige Richtlinie.