Mehrbedarfe

Leistungsberechtigte können aufgrund besonderer Lebenssituationen einen erhöhten Bedarf haben. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld geleistet.

 

Bei folgenden Personengruppen/ Sachverhalten wird ein Mehrbedarf gewährt:

  • werdende Mütter

  • Alleinerziehende

  • behinderte Menschen

  • kostenaufwändige Ernährung aus medizinisch notwendigen Gründen

  • Energieverbrauch bei dezentraler Warmwassererzeugung

  • unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen