Mehrbedarfe
Leistungsberechtigte können aufgrund besonderer Lebenssituationen einen erhöhten Bedarf haben. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld geleistet.
Bei folgenden Personengruppen/ Sachverhalten wird ein Mehrbedarf gewährt:
werdende Mütter
Alleinerziehende
behinderte Menschen
kostenaufwändige Ernährung aus medizinisch notwendigen Gründen
Energieverbrauch bei dezentraler Warmwassererzeugung
unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen