Grundsicherungsgeld – Regelbedarf

Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2024 

Alleinstehende oder Alleinerziehende563 EuroRegelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften506 EuroRegelbedarfsstufe 2
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre, im Haushalt der Eltern451 EuroRegelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 EuroRegelbedarfsstufe 4
Jugendliche von 6 bis 13 Jahren390 EuroRegelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren357 EuroRegelbedarfsstufe 6