Übersicht
Unsere Aufgabe ist es, Ansprüche bedürftiger Bürger:innen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. Grundsicherungsgeld zu prüfen, sie dazu zu beraten und Leistungen zu gewähren. Neben einem Regelbedarf für den allgemeinen Lebensunterhalt können auch Mehr- und Einmalbedarfe in besonderen Lebenslagen gezahlt werden. Regelmäßig erhalten Bürger:innen Wohnkosten (Miete, Betriebs- und Heizkosten), Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Um Ansprüche nach dem SGB II oder auch weitere Hilfsmöglichkeiten zu prüfen, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden für eine vollumfängliche Beratung gerne zur Verfügung.