Angebote der Arbeitsvermittlung
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer (auch schulischen) Ausbildung.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Bewerbungskosten,
Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,
Kosten für die Anerkennung von Bildungs- oder Berufszertifikaten, die im Ausland erworben wurden.
Das Jobcenter Landkreis Wittenberg übernimmt die notwendigen Kosten. Welche notwendigen Kosten im Einzelfall erstattet werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
Sie können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn dies in Ihrem individuellen Fall zur Integration in Arbeit oder Einmündung in eine Ausbildung erforderlich ist. Sie müssen die Leistungen beantragen, bevor die Kosten entstehen.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Sie können durch eine Maßnahme gefördert werden, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Die Maßnahmen können bei einem Arbeitgeber, bei einem Bildungsträger oder bei einer privaten Arbeitsvermittlung stattfinden.
Während der Maßnahmen können bis zu acht Wochen lang berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Maßnahmen, die ganz oder teilweise in einem Betrieb stattfinden, dürfen bis zu sechs Wochen dauern (für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwölf Wochen).
Die Teilnahme an der Maßnahme ist für Sie kostenfrei und Sie erhalten das Bürgergeld weiter. Wenn erforderlich, können Sie z. B. Fahrtkosten zur Maßnahme oder Kinderbetreuungskosten erhalten, die zusätzlich, d. h. durch die Teilnahme an der Maßnahme, anfallen. Welche notwendigen Kosten im Einzelfall erstattet werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner. Sie können mit einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden, wenn Sie eine Ausbildung aufnehmen möchten, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in Ihrem individuellen Fall zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlich ist.